Originale Prüfungsfragen der Waffensachkunde – mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen, sortiert nach Themengebieten. Alle 48 Fragen kannst du kostenlos online üben.
Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Waffensachkunde Waffenrecht vor.
Erklärung: Halbautomatisch bedeutet: Nach jedem Schuss lädt die Waffe selbst nach, aber es ist ein eigener Abzugsvorgang pro Schuss nötig. Genau das macht eine Selbstladepistole, daher ist sie die halbautomatische Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.

Erklärung: Beim Double-Action-Revolver dreht und spannt der Abzug die Trommel, es findet aber kein automatischer Nachladevorgang aus einem Magazin statt. Daher gilt er waffenrechtlich als keine halbautomatische Waffe.

Erklärung: Auch ein Revolver im Kleinstkaliber 4 mm M20 gilt rechtlich als richtige Schusswaffe. Daher ist er nur mit Waffenbesitzkarte (WBK) erlaubnispflichtig und nicht frei ab 18 zu erwerben.

Erklärung: Die Schließfeder ist nur ein einfaches Funktionsteil und zählt rechtlich nicht zu den wesentlichen Teilen der Waffe, daher hat sie keine eigene waffenrechtliche Bedeutung.

Erklärung: Samuraischwert und feststehende Messer sind nicht automatisch verboten, sondern nur teils führbeschränkt. Verboten ist hier die besonders kompakte, leicht verdeckbare Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm.

Erklärung: Verbotene Waffen sind zum Beispiel Feuerwaffen, die automatisch mehrere Schüsse hintereinander abgeben können. Solche Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung sind besonders gefährlich und deshalb verboten.

Erklärung: Entscheidend ist die Funktion: Eine zivile halbautomatische Waffe bleibt trotz „Kriegswaffen-Look“ nur erlaubnispflichtig, aber nicht verboten. Fallmesser und vollautomatische Pistolen sind hingegen verbotene Waffen.

Erklärung: Ein Schalldämpfer wird rechtlich wie die dazugehörige erlaubnispflichtige Schusswaffe behandelt. Er ist also kein bloßes Zubehör, sondern waffenrechtlich der Waffe gleichgestellt.

Erklärung: Verboten ist bei 9 mm Luger der Umgang mit Leuchtspurpatronen, weil deren Geschosse sichtbar brennen und dadurch Brand- und Gefährdungspotenzial deutlich erhöht ist.

Erklärung: Ein Wadcutter-Geschoss ist speziell für den Scheibensport entwickelt und dient dem sauberen Ausschuss von Löchern in der Zielscheibe. Es zählt daher als Scheibenmunition und ist nicht verboten.

Erklärung: Ein Einzellader verschießt pro Lauf nur einen Schuss, bevor man von Hand nachladen muss. Eine Doppelflinte hat zwar zwei Läufe, aber in jedem Lauf liegt nur eine einzelne Patrone, daher gilt sie als Einzellader.

Erklärung: Bei einer Unterhebel-Repetierbüchse lädt der Schütze nach jedem Schuss manuell über den Unterhebel nach. Dieses manuelle Nachladen kennzeichnet sie eindeutig als Repetierwaffe.

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Erklärung: Eine halbautomatische Büchse lädt nach jedem Schuss selbst nach, gibt aber pro Abzugsbetätigung nur einen Schuss ab. Vollautomatisch (mehrere Schüsse mit einmal Abziehen) wäre sie nicht mehr halbautomatisch.

Erklärung: Der Unterschied liegt in der Aufnahme der Patronen: Die Pistole hat ein einzelnes Patronenlager im Lauf, der Revolver mehrere Patronenlager in der Trommel, die vom Lauf getrennt ist.

Erklärung: Beim Revolver dient die drehbare Trommel gleichzeitig als Patronenlager und als Magazin. Genau dieses Zusammenfallen von Lager und Magazin ist sein typisches Erkennungsmerkmal.

Erklärung: Eine halbautomatische Pistole hat typischerweise ein Magazin im Griff, in dem die Patronen stecken. Nach jedem Schuss wird automatisch die nächste Patrone aus dem Magazin nachgeladen.

Erklärung: Merke: Die Büchse ist für präzise Kugelschüsse, die Flinte für Schrotschüsse oder Flintenlaufgeschosse. Es geht also um die Art der verschossenen Munition, nicht um die Bauart.

Erklärung: Das besondere Merkmal einer Flinte ist die Verwendung von Flintenmunition (Schrot oder Flintenlaufgeschosse). Andere Eigenschaften wie gezogener Lauf oder Kipplauf sind nicht zwingend für eine Flinte.

Erklärung: Der Choke ist die Laufverengung direkt an der Mündung der Flinte. Sie beeinflusst die Streuung der Schrotgarben und damit die Schussweite und Trefferdichte.

Erklärung: Eine halbautomatische Waffe lädt nach jedem Schuss selbstständig die nächste Patrone nach, aber pro Abzugsbetätigung fällt nur ein Schuss. Mehrere Schüsse hintereinander sind also möglich, ohne von Hand nachzuladen, aber nicht mit einem einzigen Abzugsdruck.

Erklärung: Halbautomatisch bedeutet: Die Waffe lädt nach einem Schuss selbstständig nach, aber für jeden weiteren Schuss muss der Abzug erneut betätigt werden (kein Dauerfeuer).

Erklärung: Wesentliche Teile sind immer die „Kernstücke“ der Waffe: vor allem Lauf mit Patronenlager, Verschluss und Gehäuse; bei Kurzwaffen kommt noch das Griffstück dazu. Dinge wie Magazin, Schaft oder Visierung gelten nicht als wesentlich.

Erklärung: Wesentliche Teile sind die für die Schussabgabe entscheidenden Kernbauteile der Waffe, z. B. Lauf, Gehäuse und insbesondere der Verschluss. Der Verschluss zählt daher als „wesentlicher Teil“, Abzug und Magazin dagegen nicht.

Erklärung: Im sportlichen Bereich meint „Kleinkaliberwaffe“ ganz konkret Waffen im Kaliber .22lr (.22 lfB). Andere kleine Kaliber oder die Joule-Grenze spielen hier keine Rolle.

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Waffensachkunde Not- und Seenotsignalmittel vor.
Erklärung: International steht die Farbe Rot bei Signalraketen für ein Notsignal bzw. Lebensgefahr. Weiß oder Grün werden eher für Beleuchtung oder Kennzeichnung genutzt, nicht für Notrufe.

Erklärung: Pyrotechnische Notsignale dürfen in der Regel nur bis maximal 3 Jahre verwendet werden, sofern auf dem einzelnen Gegenstand nichts anderes angegeben ist. Entscheidend ist immer die Kennzeichnung direkt auf dem Signal.

Erklärung: Überlagerte pyrotechnische Notsignale dürfen Sie niemals selbst entsorgen oder weiterverwenden. Sie müssen sie immer über den Munitionshandel oder einen Delaborierbetrieb fachgerecht entsorgen lassen.

Erklärung: Signalmunition hat kein festes Nutzungsalter; maßgeblich ist immer das auf Munition oder Verpackung angegebene Verfallsdatum. Verwenden dürfen Sie sie nur bis zu diesem Datum.

Erklärung: Signalmunition ist Gefahrgut und darf nicht selbst manipuliert oder geöffnet werden. Sie wird sicher und fachgerecht durch den Fachhandel zurückgenommen und entsorgt.

Erklärung: Pyrotechnische Munition ist empfindlich und brandgefährlich, daher muss sie immer sicher gelagert werden: möglichst originalverpackt, kühl und trocken in einem stabilen Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss.

Erklärung: An Bord im Hafen muss die Signalpistole wie eine Waffe gesichert werden: in einem fest mit dem Schiffskörper verankerten Stahlblechbehälter mit mindestens 4 mm dicker, mechanisch oder elektronisch verriegelter Tür („Hamburger Kasten“).

Erklärung: An Land darf eine Signalpistole Kaliber 4 nur an jemanden übergeben werden, der waffenrechtlich dazu berechtigt ist. Das ist z.B. eine Person mit Waffenbesitzkarte, nicht nur mit Sachkunde oder bloßer Zuverlässigkeit.

Erklärung: Signalpistolen Kaliber 4 gelten waffenrechtlich als Schusswaffen und müssen wie andere Kurzwaffen in einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden. Ältere B-Schränke nach VDMA 24992 dürfen nur weitergenutzt werden, wenn sie schon vor dem 06.07.2017 verwendet wurden.

Erklärung: Erlaubnispflichtige Munition muss an Land immer in einem verschlossenen, stabilen Behältnis aufbewahrt werden, z. B. einem Stahlblechbehälter mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigem Verschluss. So ist sie vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Erklärung: Während der Fahrt muss die Signalmunition schnell erreichbar sein, damit im Notfall sofort Signale abgefeuert werden können. Deshalb wird sie zugriffsbereit in der Nähe der Signalwaffe gelagert.

Erklärung: Mit dem Kleinen Waffenschein dürfen nur Signalwaffen geführt werden, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zeichen zeigt an, dass die Waffe als freie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe zugelassen ist.

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Waffensachkunde Handhabung vor.
Erklärung: Auch eine ungeladene Waffe darf grundsätzlich nicht auf Menschen gerichtet werden. Eine Ausnahme besteht nur in echter Notwehr, wenn du dich oder andere vor einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff schützen musst.

Erklärung: Eine Schusswaffe wird immer ungeladen übergeben, damit keine sofortige Schussabgabe möglich ist. Vor der Übergabe ist zu kontrollieren, ob das Magazin entnommen und der Verschluss leer ist.

Erklärung: Munition darf nicht in Haus- oder Sondermüll entsorgt werden. Sie muss zur sicheren und fachgerechten Entsorgung beim Waffenhändler abgegeben werden.

Erklärung: Aus einer Waffe darf nur die Munition verschossen werden, für die sie konstruiert, geprüft und zugelassen ist. Entscheidend sind die Angaben auf Waffe und Munition (Kaliber, Beschusszeichen), nicht ob die Patrone „irgendwie passt“.

Erklärung: Unbrauchbare Munition niemals selbst zerlegen oder in den Hausmüll geben. Sie muss immer an den Verkäufer, Hersteller oder einen spezialisierten Delaborierbetrieb übergeben werden.

Erklärung: Mit einer Waffenbesitzkarte und entsprechender Munitionserwerbsberechtigung darfst du grundsätzlich unbegrenzt Munition erwerben; gesetzliche Mengenbegrenzungen gibt es hier nicht.

Erklärung: Auf der Schießstätte wird eine halbautomatische Pistole immer ungeladen und mit geöffnetem Verschluss übergeben, damit der andere sofort sehen kann, dass keine Patrone im Lauf oder Magazin ist.

Erklärung: Sicherheit geht vor: Wenn du eine Waffe übernimmst, musst du als erstes immer den Ladezustand kontrollieren – also prüfen, ob sie wirklich ungeladen ist.

Erklärung: Geladen wird nur dort, wo auch geschossen wird: auf dem Schützenstand. So ist der Lauf immer sicher in Richtung Kugelfang ausgerichtet und Unfälle im übrigen Bereich des Schießstands werden vermieden.

Erklärung: Grundsätzlich darf eine geladene Waffe nie übergeben werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson eine Waffenstörung beheben muss.

Erklärung: Druckluftwaffen mit dem F-Zeichen bis 7,5 Joule gelten als freie Waffen und dürfen auf einem befriedeten Besitztum (z. B. eigener Keller) benutzt werden, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand gefährdet wird.

Erklärung: Auf Schießstätten darf nur mit Waffen geschossen werden, die dafür ausdrücklich zugelassen sind. Art der Waffe, Kaliber und Energie müssen zur jeweiligen Schießstätte und ihren Sicherheitsbestimmungen passen.

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