Waffensachkunde Not- und Seenotsignalmittel: Prüfungsfragen

Originale Prüfungsfragen der Waffensachkunde Not- und Seenotsignalmittel – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 88 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.

Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2018

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Alle Prüfungsfragen zur Waffensachkunde im Überblick

Prüfungsfragen für Waffensachkunde Not- und Seenotsignalmittel

Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Waffensachkunde Not- und Seenotsignalmittel vor.

  1. 1.Welche Farbe ist bei Signalraketen international als Notsignal zu verwenden?

    • Rot
    • Weiß
    • Grün

    Erklärung: International steht die Farbe Rot bei Signalraketen für ein Notsignal bzw. Lebensgefahr. Weiß oder Grün werden eher für Beleuchtung oder Kennzeichnung genutzt, nicht für Notrufe.

    Infografik zur Erklärung: Welche Farbe ist bei Signalraketen international als Notsignal zu verwenden?
  2. 2.Wie lang ist die Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale bei sachgemäßer Lagerung?

    • Die Verbrauchsdauer ist unbegrenzt.
    • Soweit auf dem einzelnen Gegenstand nichts anderes vermerkt ist, max. 3 Jahre.
    • Maximal 10 Jahre

    Erklärung: Pyrotechnische Notsignale dürfen in der Regel nur bis maximal 3 Jahre verwendet werden, sofern auf dem einzelnen Gegenstand nichts anderes angegeben ist. Entscheidend ist immer die Kennzeichnung direkt auf dem Signal.

    Infografik zur Erklärung: Wie lang ist die Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale bei sachgemäßer Lagerung?
  3. 3.Was machen Sie mit überlagerten pyrotechnischen Notsignalen?

    • Können über den Hausmüll entsorgt werden.
    • Über den Munitionshandel zurückgeben oder Delaborierbetrieben übergeben.
    • Können auch als Feuerwerkskörper verwenden werden.

    Erklärung: Überlagerte pyrotechnische Notsignale dürfen Sie niemals selbst entsorgen oder weiterverwenden. Sie müssen sie immer über den Munitionshandel oder einen Delaborierbetrieb fachgerecht entsorgen lassen.

    Infografik zur Erklärung: Was machen Sie mit überlagerten pyrotechnischen Notsignalen?
  4. 4.Wie lange dürfen Sie Signalmunition verwenden?

    • Drei Jahre ab Kauf im Fachhandel.
    • Fünf Jahre ab Herstellung im Werk.
    • Das Verfallsdatum ist auf der Munition und/oder der Verpackung angebracht.

    Erklärung: Signalmunition hat kein festes Nutzungsalter; maßgeblich ist immer das auf Munition oder Verpackung angegebene Verfallsdatum. Verwenden dürfen Sie sie nur bis zu diesem Datum.

    Infografik zur Erklärung: Wie lange dürfen Sie Signalmunition verwenden?
  5. 5.Wie darf Signalmunition entsorgt werden?

    • Durch Rückgabe an den Fachhandel.
    • Durch Abgabe bei einer Sondermüll- und Gefahrstoffsammelstelle.
    • Öffnen der Patrone, Durchfeuchten des Inhaltes mit Wasser, dann wie b).

    Erklärung: Signalmunition ist Gefahrgut und darf nicht selbst manipuliert oder geöffnet werden. Sie wird sicher und fachgerecht durch den Fachhandel zurückgenommen und entsorgt.

    Infografik zur Erklärung: Wie darf Signalmunition entsorgt werden?
  6. 6.Wie ist pyrotechnische Munition während der Liegezeit im Hafen zu lagern?

    • Keine bestimmte Lagerung erforderlich.
    • Möglichst originalverpackt, kühl und trocken in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
    • Die Munition darf keinesfalls an Bord gelagert werden.

    Erklärung: Pyrotechnische Munition ist empfindlich und brandgefährlich, daher muss sie immer sicher gelagert werden: möglichst originalverpackt, kühl und trocken in einem stabilen Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss.

    Infografik zur Erklärung: Wie ist pyrotechnische Munition während der Liegezeit im Hafen zu lagern?
  7. 7.Wie ist an Bord eines seegehenden Schiffes im Hafen eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?

    • In einem mit dem Schiffskörper sicher verankertem Behältnis aus Stahlblech. Die Tür muss mindestens 4mm dick und elektronisch oder mechanisch verriegelt sein (sog. Hamburger Kasten).
    • Die Signalpistole kann frei zugänglich an Bord gelagert werden.
    • Die Signalpistole darf keinesfalls an Bord gelagert werden.

    Erklärung: An Bord im Hafen muss die Signalpistole wie eine Waffe gesichert werden: in einem fest mit dem Schiffskörper verankerten Stahlblechbehälter mit mindestens 4 mm dicker, mechanisch oder elektronisch verriegelter Tür („Hamburger Kasten“).

    Infografik zur Erklärung: Wie ist an Bord eines seegehenden Schiffes im Hafen eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?
  8. 8.Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?

    • Einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung.
    • Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte.
    • Einer zuverlässigen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.

    Erklärung: An Land darf eine Signalpistole Kaliber 4 nur an jemanden übergeben werden, der waffenrechtlich dazu berechtigt ist. Das ist z.B. eine Person mit Waffenbesitzkarte, nicht nur mit Sachkunde oder bloßer Zuverlässigkeit.

    Infografik zur Erklärung: Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?
  9. 9.Wie ist an Land eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?

    • In einem Behältnis der Sicherheitsstufe A (VDMA 24992).
    • In einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I. Bei Fortführung einer Nutzung eines Behältnisses der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, die vor dem 06.07.2017 begründet werden, kann dieses Behältnis weitergenutzt werden.
    • In einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.

    Erklärung: Signalpistolen Kaliber 4 gelten waffenrechtlich als Schusswaffen und müssen wie andere Kurzwaffen in einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden. Ältere B-Schränke nach VDMA 24992 dürfen nur weitergenutzt werden, wenn sie schon vor dem 06.07.2017 verwendet wurden.

    Infografik zur Erklärung: Wie ist an Land eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?
  10. 10.Wie ist an Land erlaubnispflichtige Munition aufzubewahren?

    • Munition darf nicht an Land aufbewahrt werden.
    • Es gibt keine Auflagen für die Aufbewahrung von pyrotechnischer Munition.
    • Mindestens in einem Stahlblechbehältnis (klassifizierungsfrei), das mit einem Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Verschluss gesichert ist, oder in einem gleichwertigen Behältnis.

    Erklärung: Erlaubnispflichtige Munition muss an Land immer in einem verschlossenen, stabilen Behältnis aufbewahrt werden, z. B. einem Stahlblechbehälter mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigem Verschluss. So ist sie vor unbefugtem Zugriff geschützt.

    Infografik zur Erklärung: Wie ist an Land erlaubnispflichtige Munition aufzubewahren?
  11. 11.Wie ist die Signalmunition während der Fahrt zu lagern?

    • Wie bei einem längeren Aufenthalt im Hafen.
    • Zugriffsbereit in der Nähe der Signalwaffe.
    • Nicht zugriffsbereit, in größerer Entfernung zur Signalwaffe.

    Erklärung: Während der Fahrt muss die Signalmunition schnell erreichbar sein, damit im Notfall sofort Signale abgefeuert werden können. Deshalb wird sie zugriffsbereit in der Nähe der Signalwaffe gelagert.

    Infografik zur Erklärung: Wie ist die Signalmunition während der Fahrt zu lagern?
  12. 12.Welche Signalwaffen darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins führen?

    • Alle
    • Nur amtlich beschossene Signalwaffen im Kaliber unter 12 mm.
    • Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“.

    Erklärung: Mit dem Kleinen Waffenschein dürfen nur Signalwaffen geführt werden, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zeichen zeigt an, dass die Waffe als freie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe zugelassen ist.

    Infografik zur Erklärung: Welche Signalwaffen darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins führen?

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