Originale Prüfungsfragen der Waffensachkunde Waffenrecht – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 345 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf Waffensachkunde Waffenrecht vor.
Erklärung: Halbautomatisch bedeutet: Nach jedem Schuss lädt die Waffe selbst nach, aber es ist ein eigener Abzugsvorgang pro Schuss nötig. Genau das macht eine Selbstladepistole, daher ist sie die halbautomatische Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.

Erklärung: Beim Double-Action-Revolver dreht und spannt der Abzug die Trommel, es findet aber kein automatischer Nachladevorgang aus einem Magazin statt. Daher gilt er waffenrechtlich als keine halbautomatische Waffe.

Erklärung: Auch ein Revolver im Kleinstkaliber 4 mm M20 gilt rechtlich als richtige Schusswaffe. Daher ist er nur mit Waffenbesitzkarte (WBK) erlaubnispflichtig und nicht frei ab 18 zu erwerben.

Erklärung: Die Schließfeder ist nur ein einfaches Funktionsteil und zählt rechtlich nicht zu den wesentlichen Teilen der Waffe, daher hat sie keine eigene waffenrechtliche Bedeutung.

Erklärung: Samuraischwert und feststehende Messer sind nicht automatisch verboten, sondern nur teils führbeschränkt. Verboten ist hier die besonders kompakte, leicht verdeckbare Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm.

Erklärung: Verbotene Waffen sind zum Beispiel Feuerwaffen, die automatisch mehrere Schüsse hintereinander abgeben können. Solche Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung sind besonders gefährlich und deshalb verboten.

Erklärung: Entscheidend ist die Funktion: Eine zivile halbautomatische Waffe bleibt trotz „Kriegswaffen-Look“ nur erlaubnispflichtig, aber nicht verboten. Fallmesser und vollautomatische Pistolen sind hingegen verbotene Waffen.

Erklärung: Ein Schalldämpfer wird rechtlich wie die dazugehörige erlaubnispflichtige Schusswaffe behandelt. Er ist also kein bloßes Zubehör, sondern waffenrechtlich der Waffe gleichgestellt.

Erklärung: Verboten ist bei 9 mm Luger der Umgang mit Leuchtspurpatronen, weil deren Geschosse sichtbar brennen und dadurch Brand- und Gefährdungspotenzial deutlich erhöht ist.

Erklärung: Ein Wadcutter-Geschoss ist speziell für den Scheibensport entwickelt und dient dem sauberen Ausschuss von Löchern in der Zielscheibe. Es zählt daher als Scheibenmunition und ist nicht verboten.

Erklärung: Ein Einzellader verschießt pro Lauf nur einen Schuss, bevor man von Hand nachladen muss. Eine Doppelflinte hat zwar zwei Läufe, aber in jedem Lauf liegt nur eine einzelne Patrone, daher gilt sie als Einzellader.

Erklärung: Bei einer Unterhebel-Repetierbüchse lädt der Schütze nach jedem Schuss manuell über den Unterhebel nach. Dieses manuelle Nachladen kennzeichnet sie eindeutig als Repetierwaffe.

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