Meldepflichten bei der Waffenbehörde
Du musst der zuständigen Waffenbehörde deinen Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert mitteilen. Reiche dazu deine Waffenbesitzkarten zur Adressänderung direkt bei der Behörde am neuen Wohnort ein.
Ein Umzug bedeutet viel Papierkram, aber als Waffenbesitzer hast du eine besonders wichtige Frist zu beachten. Nach dem Waffengesetz bist du verpflichtet, deinen Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert der zuständigen Waffenbehörde mitzuteilen. Diese Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung, nicht erst mit der amtlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Um rechtliche Konsequenzen oder gar den Verlust deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu vermeiden, solltest du dich zügig kümmern.
Für die Adressänderung musst du deine Original-Waffenbesitzkarten (WBK) sowie gegebenenfalls deinen Europäischen Feuerwaffenpass vorlegen, damit die neue Wohnanschrift amtlich eingetragen werden kann. Besitzt du einen Jagdschein, muss auch dieser auf die neue Adresse umgeschrieben werden. Wenn du über die Grenzen deines bisherigen Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt hinaus umziehst, wechselt oftmals auch die Zuständigkeit. In diesem Fall meldest du dich direkt bei der Waffenbehörde an deinem neuen Wohnort. Ziehst du beispielsweise aus beruflichen Gründen nach Berlin, übernimmt das dortige Landeskriminalamt als neue Waffenbehörde deine Akte.
Informiere dich am besten schon vor dem Umzug über die Öffnungszeiten und Terminvergaben der neuen Behörde. Einige Ämter bieten mittlerweile digitale Formulare an, um die Ummeldung vorzubereiten. Die physischen Dokumente müssen jedoch für den Eintrag der neuen Adresse weiterhin im Original vorgelegt werden. Bewahre am besten Kopien deiner Unterlagen auf, solange sich die Originale zur Bearbeitung im Amt befinden.
Sicherer Waffentransport am Umzugstag
Transportiere deine Schusswaffen stets ungeladen und in einem fest verschlossenen Behältnis. Die Munition musst du räumlich getrennt von den Waffen aufbewahren und in einem eigenen verschlossenen Behältnis befördern.
Am eigentlichen Umzugstag herrscht oft Chaos, doch beim Waffentransport darf es absolut keine Kompromisse geben. Du musst sicherstellen, dass deine Schusswaffen zu jedem Zeitpunkt exakt den gesetzlichen Vorgaben entsprechend befördert werden. Das bedeutet konkret: Der Transport darf nur in einem nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Zustand erfolgen. Alle Waffen müssen zwingend vollständig entladen sein. Überprüfe vor dem Einpacken das Patronenlager und das Magazin nochmals genau, um Flüchtigkeitsfehler auszuschließen.
Anschließend verstaust du die Waffen in einem fest verschlossenen Behältnis, beispielsweise in einem robusten Futteral mit Vorhängeschloss oder einem abschließbaren Waffenkoffer aus Hartplastik. Ein einfaches Zuziehen eines Reißverschlusses reicht rechtlich niemals aus, um den Status „nicht zugriffsbereit“ zu erfüllen. Auch die Munition erfordert höchste Aufmerksamkeit während der Fahrt ins neue Heim. Sie muss zwingend räumlich getrennt von den Schusswaffen aufbewahrt und in einem eigenen, ebenfalls mechanisch verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Selbst wenn du nur innerhalb von München in einen anderen Stadtteil wechselst, gelten diese strengen Regeln ausnahmslos für die gesamte Fahrtstrecke. Lass die Waffenkoffer während des Umzugs niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug, im Treppenhaus oder auf dem Gehweg stehen. Es empfiehlt sich strategisch, die Waffen als allerletztes Gut aus der alten Wohnung ins Auto zu laden und sie am neuen Wohnort als Erstes direkt in den dafür vorgesehenen Raum zu bringen. Nur so stellst du sicher, dass unbefugte Dritte, wie etwa externe Umzugshelfer, keinen Zugriff auf deine Ausrüstung erhalten.
Waffenschrank am neuen Wohnort aufstellen
Am neuen Wohnort muss dein Waffenschrank zwingend der aktuellen Norm EN 1143-1 entsprechen, sofern keine Altbesitzregelung greift. Prüfe vorab die Traglast des Bodens und sorge für eine fachgerechte Verankerung in Wand oder Boden.
Sobald du in der neuen Wohnung ankommst, muss die sichere Aufbewahrung deines Equipments sofort gewährleistet sein. Wenn du einen Waffenschrank der alten Sicherheitsstufen A oder B besitzt und diesen bereits vor der maßgeblichen Gesetzesänderung im Juli 2017 ordnungsgemäß bei der Behörde gemeldet hattest, greift für dich in der Regel die Altbesitzregelung. Das bedeutet, du darfst diesen Schrank auch nach dem Umzug weiterhin für deinen bisherigen Waffenbestand nutzen.
Entscheidest du dich jedoch für eine Neuanschaffung, oder reicht der Platz im alten Tresor nach dem Umzug schlichtweg nicht mehr aus, muss der neue Waffenschrank zwingend der aktuellen Norm DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0 oder 1) entsprechen. Bevor du den schweren Schrank an seinen finalen Platz stellst, solltest du unbedingt die Statik des Gebäudes prüfen. Besonders in typischen Altbauwohnungen, wie man sie beispielsweise in Hamburg häufig vorfindet, kann die zulässige Traglast von Holzbalkendecken durch punktuelle Gewichtsbelastung schnell überschritten werden. Ein Tresor der Klasse 1 wiegt oft mehrere hundert Kilogramm. Kläre im Zweifel vorab mit dem Vermieter oder einem Statiker, ob der Boden dieses enorme Gewicht dauerhaft aushält.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die fachgerechte Verankerung. Auch wenn es bei sehr schweren Schränken nicht immer gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, verlangen viele Waffenbehörden und Versicherungen eine feste Montage in der Wand oder im Bodenbelag, um einen kompletten Diebstahl des Tresors massiv zu erschweren. Nutze dafür die vorgefertigten Bohrlöcher des Herstellers und ausschließlich geeignetes Schwerlast-Befestigungsmaterial. Sobald der Schrank sicher steht, räumst du deine Waffen ein.
Umzugsunternehmen für den Waffentransport beauftragen
Beauftragst du ein Umzugsunternehmen, darf dieses nur dann Waffen transportieren, wenn eine spezielle gewerbliche Erlaubnis dafür vorliegt. Übernimm den Transport deiner Waffen und der Munition am besten immer selbst.
Wer einen großen Umzug plant, greift gerne auf die praktische Hilfe professioneller Speditionen zurück. Bei Schusswaffen und der dazugehörigen Munition ist hier jedoch allergrößte Vorsicht geboten. Ein reguläres Umzugsunternehmen darf deine Waffen nicht einfach zusammen mit dem Sofa und den Umzugskartons in den LKW laden.
Für den gewerblichen Transport von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Speditionen eine spezielle waffenrechtliche Erlaubnis sowie strenge interne Sicherheitsvorkehrungen, um ein Abhandenkommen der sensiblen Fracht vollständig auszuschließen. Die meisten herkömmlichen Möbelpacker besitzen diese Zertifizierung jedoch nicht. Würdest du deine Waffen einem nicht explizit berechtigten Unternehmen übergeben, machst du dich der unzulässigen Überlassung strafbar, was im schlimmsten Fall den dauerhaften Verlust deiner eigenen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach sich zieht.
Daher lautet die dringende Empfehlung für jeden Umzug: Übernimm den Transport deiner Schusswaffen und der Munition immer persönlich. Selbst wenn du eine spezialisierte Sicherheitsspedition, etwa für einen Umzug nach Köln, beauftragen würdest, sind die anfallenden Kosten für einen solchen Werttransport unverhältnismäßig hoch und der bürokratische Aufwand immens. Wenn du die Waffen selbst im eigenen PKW transportierst, behältst du zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle und bist rechtlich auf der sicheren Seite. Erkläre auch deinen privaten Umzugshelfern im Vorfeld ganz klar, dass sie die speziellen Waffenkoffer nicht anfassen oder umlagern sollen. Du allein trägst die Verantwortung für dein Equipment – vom Moment des Einpackens bis zum sicheren Verschließen im Tresor am neuen Wohnort.
Wenn du dein Wissen zu den gesetzlichen Bestimmungen noch einmal auffrischen möchtest, findest du weitere Informationen auf waffensachkunde-pruefung.de.



